Ärzte sollen effizienter wirtschaften, das erwartet die Politik von den Medizinern. Besonders die Zahnärzte fühlen sich in den letzten Jahren zunehmend mit einer Flut an privaten Rechnungen konfrontiert. Gleichzeitig weigern sich die Krankenkassen, immer mehr Leistungen zu übernehmen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich viele Ärzte für die zeit- und arbeitsparende Lösung einer Kooperation mit einem Factor entscheiden. Eine solche Zusammenarbeit bringt viele Vorteile, doch einige Besonderheiten sind dabei unbedingt zu berücksichtigen. Lesen Sie diesen Beitrag, um zu erfahren, welche es sind.

Entlastung der Praxen durch Factoring

In einer Arztpraxis sind es entweder der Doktor selbst oder seine Angestellten, die sich mit dem Debitorenmanagement beschäftigen, also die Rechnungen ausstellen, Zahlungseingänge überwachen, Mahnungen schreiben. Geht es um einige wenige Rechnungen pro Monat, ist es kein Problem. Nun steigt die Menge an privaten Rechnungen Jahr für Jahr, insb. betrifft es die Zahnarzt-Praxen. Zusammenarbeit mit dem Factor, an den die offenen Forderungen abgetreten werden, entlastet den Arzt und hilft ihm/ihr, sich auf seine primäre Aufgabe – die Behandlung von Patienten – zu konzentrieren.

Erstattungsservice – Hilfe beim Streit mit der Krankenkasse

Factoren arbeiten kundenorientiert und flexibel. Daher ist es nicht verwunderlich, dass eine sog. Erstattungsservice-Abteilung fast in allen Factoring-Firmen gebildet wurde, die mit den Ärzten zu tun haben. Der Grund: Die Krankenkassen verweigern v.a. bei innovativen Therapien immer öfter ihre Leistungen und lehnen manche Rechnungen pauschal ab. Mitarbeiter der entsprechenden Service-Abteilung sind mit exakten Kenntnissen der aktuellen Gebührenordnung ausgerüstet und unterstützen Ärzte und Patienten bei allen Streitigkeiten mit der Krankenkasse.

Besonderheiten beim Risikomanagement

Ein Factoring-Unternehmen, das Rechnungen ankauft, übernimmt i.d.R. auch das Delkredererisiko, insofern es sich dabei um Echtes Factoring handelt. Daher werden die Rechnungen vor dem Ankauf geprüft. Heute braucht ein Factor nur wenige Sekunden, um von den Wirtschaftsauskunfteien die benötigten Informationen zur Bonität des Patienten zu erhalten. Die Zusammenarbeit mit Arztpraxen, darunter mit Zahnärzten, weist eine Besonderheit auf, dass sich die Behandlungen nicht selten über Monate, wenn nicht über Jahre, hinziehen. Kauft ein Factor solche Rechnungen an, soll er imstande sein, das Bonitätsänderungsrisiko einzuschätzen.

Mit sensiblen Daten korrekt umgehen

Hiermit soll die dritte wichtige Besonderheit bei der Zusammenarbeit mit den Arztpraxen angesprochen werden, nämlich, dass das Abtreten der Rechnungen an den Factor auch die Übermittlung von Patientendaten an Dritte bedeutet. Für Patienten, Ärzte und auch für den Gesetzgeber ist es ein Problem. Patienten sind nicht unbedingt gewillt, ihre Daten freizugeben, Ärzte, für die die Patiententreue einen wichtigen Erfolgsfaktor darstellt, sind ebenfalls nicht begeistert. Der Gesetzgeber fordert laut dem § 4a Bundesdatenschutzgesetz, dass ein Patient eine Einwilligung zu Übermittlung eigener Daten unterschreiben soll. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor oder ist nicht korrekt ausformuliert, gilt der Ankauf von Patientenrechnungen durch den Factor als nichtig. Für Factoring-Firmen bedeutet diese Klausel, dass sie exakt auf das Einhalten von allen “Spielregeln” zu achten haben und eventuell andere Sicherungskonzepte mit den Banken zusammen aushandeln müssen.

Trotz der Besonderheiten und mancher Schwierigkeiten ist das Wachstumspotential des Factorings im medizinischen Bereich recht groß, denn es wird erwartet, dass die Krankenkassen sich immer mehr aus der Finanzierung von manchen Therapien zurückziehen.

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